Informationen zu häuslichen Kranken- und Behandlungspflege (Leistung der Krankenkasse)
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen, die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.
Auszug aus dem Krankenpflegegesetz – Sozialgesetzbuch SGB V § 37 Häusliche Krankenpflege:
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Statt Aufenthalt im Krankenhaus
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Um ärztliches Behandlungsziel zu erreichen
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Keine Pflege durch Angehörige im Haushalt