Ein ambulanter Pflegedienst bietet pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung im eigenen Zuhause an – z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder beim Einkaufen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen eines Pflegedienstes?
Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und können einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Wie beantrage ich Pflegeleistungen?
Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad Kosten für Grundpflege, hauswirtschaftliche Hilfe, Beratung und weitere pflegerische Maßnahmen.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Die Kosten variieren je nach Pflegegrad und Umfang der Leistungen. Ein Teil wird von der Pflegeversicherung übernommen, eventuelle Eigenanteile müssen privat getragen werden.
Können auch medizinische Leistungen erbracht werden?
Ja, sogenannte Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) wird bei ärztlicher Verordnung durch den Pflegedienst übernommen – die Kosten trägt die Krankenkasse.